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Achtung++++Achtung+++Achtung
Kurze Information über den Einsatz der Sirene wegen dem Garagenbrand am Donnerstag, den 19.01.2012
Gemeldeter Einsatz um 03:27 Uhr: Vollbrand Einfamilienhaus
Das übliche Prozedere im Tal bei einer solchen Einsatzmeldung: Alarmierung der Ortsfeuerwehr, der Nachbarwehr und Lambrecht Alle Einsatzfahrzeuge müssen so schnell wie möglich ausrücken, da Menschenleben in Gefahr sein können
(StVO) §38 1: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Somit ist jeder Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges verpflichtet, Einsatzhorn und Blinklichter einzuschalten, wenn er von seinen Wegerechten gebrauch machen muss
Ebenfalls kann es dazu kommen, dass nicht alle Funkmeldeempfänger (FME) der Einsatzkräfte den Alarm empfangen, da wir in unserer Region ab und an Funklöcher etc. haben Die Einsatzleitung muss also schnell entscheiden, ob die Sirene nachalarmiert werden muss, oder nicht. Auch, wenn man damit die umliegenden Bürger nachts für 1 min. lang wachalten muss
Wenn man sich nun vorstellt, dass sein Hab und Gut in Flammen steht, dann ist man doch auch sicher froh, wenn sich so viele Einsatzkräfte wie möglich auf den Weg zur Hilfe machen, wie nur irgendwie möglich
Folgender Mitschnitt wurde uns freundlicherweise von “Antenne Pfalz” (94,2) zur Verfügung gestellt
Mitschnitt zum Thema Sirenenlärm
Zu diesem Thema erschien am 24.01.2012 auch folgender Artikel in der “Rheinpfalz”

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